QbA muß aus einem der dreizehn deutschen Anbaugebiete stammen. Außerdem müssen die Trauben ein bestimmtes Mostgewicht besitzen, das für jedes Anbaugebiet und jede Rebsorte gesondert festgelegt ist. Die Weine müssen aus einer empfohlenen Rebsorte gekeltert sein und eine AP-Prüfnummer tragen. Der Alkoholgehalt des QbA darf durch Anreichern mit Zucker vor der Gärung erhöht werden.