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Amtliche Prüfungsnummer

Das Deutsche Weingesetz (1917) schreibt eine amtliche Qualitätsprüfung für alle deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine vor. Die in Würzburg sitzende Regierung von Unterfranken, zuständig für die Prüfung aller bayerischen Qualitätsweine, spricht in diesem Zusammenhang gar von einem Wein-TÜV.

Neben der Überprüfung des Herbstbuches (u. des Kellerbuches) und der Gesamterntemeldung werden bei der Qualitätsprüfung die Weine analytisch (Alkoholgehalt, Restzucker, Säurewerte etc.) und auch sensorisch (Vorkriterien: Anbaugebiet, Prädikat, Rebsorte, Farbe, Brillanz, dann Bewertung von Geruch, Geschmack und Harmonie nach 5 Punkte-Schema) überprüft. Erhält ein Wein mind. 1,5 Punkte pro Prüfkriterium, erhält er die amtliche Prüfungsnummer. Nur mit dieser Nummer darf ein Wein in Verkehr gebracht werden, sie muss zwingend auf dem Weinetikett stehen. Sie macht einen Wein eindeutig identifizierbar, da sie Auskunft über die zuständige Prüfstelle, den Winzer (bzw. Abfüller), die geprüfte Tranche und das Jahr der Anstellung zur Prüfung gibt.

Was lässt sich aus der AP-Nummer ablesen?

Weinetikett mit Erklärung der AP-Nummer

Weinetikett mit Erklärung der AP-Nummer

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