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Besondere Bezeichnung für aus Riesling gekelterte Qualitätsweine in allen deutschen Anbaugebieten, die bereits bei der Lese durch ein Kontrollverfahren erfasst wurden.

Sie müssen einen natürlichen Alkohol-Gehalt haben, der zumindest um 1,5 Prozent über den für das Anbaugebiet geltenden Richtwerten liegt. Bei der amtlichen Prüfung müssen sie mindestens drei statt 1,5 Punkte erzielen. Das Hochgewächs ist damit leichter als ein Riesling Kabinett.

Die Bezeichnung „Hochgewächs“ ist seit 1987 zulässig, hat sich aber im Markt bisher kaum durchsetzen können.

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