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Führere Bezeichnung für die unterste Qualitätsstufe, gültig bis 2009. Seit der im August 2009 erlassenen EU-Weinmarktverordung ist die korrekte Bezeichnung dieser in Deutschland nun „Deutscher Wein“

  • seit 2009 dürfen bei einem Wein dieser Bezeichnung auch der Jahrgang und Rebsorten auf dem Etikett genannt werden
  • das natürliche Mindestmostgewicht liegt zwischen 44 und 50 Grad Oechsle
  • Mindestalkoholgehalt 8,5 % vol.
  • das Traubenmaterial muss aus deutschen Weinbergen stammen
  • Anreicherung / Chaptalisierung ist erlaubt
  • diese Weine unterliegen nicht der amtlichen Qualitätsweinprüfung

 

Der gehobene Tafelwein wird seit 1973 nach EU-Recht mit der Zwischen-Kategorie „Landwein“ bezeichnet. Das Lesegut für „Deutsche Landweine“ muss zu 85% aus der auf dem Etikett genannten Region stammen. Im Zuge der im Jahr 2009 erfolgten Neufassung der EU-Weinmarktverordung wurden in Deutschland 26 neue Landweingebiete ausgewiesen.

Siehe Deutscher Landwein

Siehe auch EU-Weingesetz

 

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