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Geschmacksbezeichnung von Wein und Sekt / Schaumwein. Trocken dürfen sich deutsche Weine nennen, die nicht mehr als 9 Gramm Restsüße pro Liter haben. Der Säuregehalt darf dabei nur 2 Gramm geringer sein als der Zuckergehalt (bei 9 Gramm Süße also 7 Gramm Säure). Ansonsten liegt die Restsüße bei 4 Gramm.

Bei Schaumwein liegen die Werte deutlich höher. Als trocken darf ein Schaumwein mit einer Restsüße von 17 bis 35 Gramm pro Liter bezeichnet werden. Eine geringere Restsüße heißt Extra trocken, Brut oder Extra Brut.

Siehe Geschmacksrichtungen bei Wein und Sekt

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