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früher QbA, Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. Untere Stufe des deutschen Qualitätsweins im Unterschied zum Prädikatswein (früher Qualitätswein mit Prädikat QmP). Grundlage: Deutsches Weingesetz (WeinG 1994).

Qualitätswein muss aus einem der dreizehn deutschen Anbaugebiete stammen. Außerdem müssen die Trauben ein bestimmtes Mostgewicht besitzen, das für jedes Anbaugebiet und jede Rebsorte gesondert festgelegt ist. Die Weine müssen aus einer empfohlenen Rebsorte gekeltert sein und eine AP-Prüfnummer tragen. Der Alkoholgehalt des Qualitätsweins darf durch Anreichern mit Zucker vor der Gärung erhöht werden.

Für die Herstellung von Qualitätswein wird die deutsche Rebfläche in 13 bestimmte Anbaugebiete für Qualitätswein mit insgesamt 39 Bereichen, 167 Großlagen und 2.658 Einzellagen unterteilt. Die Großlagen bieten vor allem im Lebensmittelhandel und im Export eine Orientierungsfunktion für den Verbraucher. Sie weisen keine unverwechselbaren Eigenschaften im Sinne eines Terroir auf.

Für die Erzeugung von Spitzenweinen bieten die Einzellagen die Grundlage. Im Unterschied zu anderen Weinbauländern wie Frankreich steht Deutschland mit der Klassifikation ausschließlich nach Zuckergehalt (Öchsle) und ohne eine gesetzliche Lagenklassifikation erst am Anfang einer allgemein anerkannten Klassifikation der Weinbergslagen. Terroir- und Lagenkonzepte setzt der VDP mit seiner viergliedrigen Qualitätsabstufung um (Grosse Lage, Erste Lage, Ortswein, Gutswein)

EU-Weingesetz:

Qualitätsweine sind laut EU-Weingesetz immer an ein bestimmtes Gebiet gebunden, die Trauben müssen aus einem klar definierten Anbaugebiet stammen.

Der Begriff Qualitätswein stellt einen Sammelbegriff dar und umfasst den QbA und QmP in Deutschland, Qualitäts- und Prädikats-Wein bzw. DAC in Österreich, DO und DOCa in Spanien, DOC und DOCG in Italien sowie VDQS und AOC in Frankreich.

Qualitätsweine stehen über dem Tafelwein und Landwein. Rund 90 Prozent der deutschen Produktion erreicht diese Stufe. Für einen Qualitätswein gelten in der EU folgende Vorschriften:

  • Alkohol-Gehalt: In der Regel muss dieser zumindest 8,5% vol betragen.
  • Chaptalisierung: Das Anreichern mit Zucker ist in den meisten Anbaugebieten um maximal 2,5% vol Alkohol-Gehalt erlaubt.
  • Entsäuerung und Säurezusatz: Ist grundsätzlich gestattet, allerdings nicht bei erfolgter Anreicherung.
  • Flüchtige Säuren: Gehalt von maximal 1,2 g/l.
  • Rebsorten: Nur von der EU zugelassene Qualitätswein-Rebsorten sind erlaubt.
  • Verschnitt: Mit Weinen von außerhalb der EU nicht gestattet.
  • Zusatzstoffe: Maximal-Mengen an zum Beispiel schwefeliger Säure, Bentonit etc.

 

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