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Neue Klassifizierung: Rheingau Grosses Gewächs

Und wieder einmal gibt es eine neue deutsche Klassifizierung: das „Erste Gewächs“ heißt ab Jahrgang 2018 im RheingauRheingau Grosses Gewächs“. Nicht nur der Name wurde geändert, auch der maximal zugelassene Restzuckergehalt wurde neu definiert: beim Riesling sind es jetzt 9g/l und beim Spätburgunder 6g/l ((zuvor 13g/l).

Logo Rheingau Grosses Gewächs, Bildquelle: www.kulturland-rheingau.de

Das neue Logo kennzeichnet die als Rheinau Grosses Gewächs klassifizierten Weine und ist auf dem Frontetikett der jeweiligen Flasche zu sehen.

Basis für die neue Klassifizierung sind die bereits für das „Erste Gewächs“ aufgestellten Kriterien: nur Riesling bzw. Spätburgunder, Ertragshöchstgrenze von 50 hl/ha, selektive Handlese, Mostgewicht muss mindest. Spätlesequalität entsprechen, Mindestalkoholgehalt von 12 Vol.-% beim Riesling bzw. 13 Vol.-% beim Spätburgunder

Rheingauer Gütekarte (die als bundesweit einzige wissenschaftlich erarbeitete parzellengenaue Lagen-Kartierung gilt) bleibt gültig, soll aber in Zukunft regelmäßig „auf den Prüfstand“ gestellt werden. Dazu wurde eine Kommission einberufen, in der sowohl Vertreter der betroffenen Betriebe als auch Mitarbeiter der Prüfstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt sitzen.

Die neue Klassifizierung wurde, so der Rheingauer Weinbauverband, geschaffen, um das Geschmacksprofil des Rheingauer Weins noch klarer herauszuarbeiten und auch die neue Dynamik und den steigenden Qualitätsanspruch des kleinsten deutschen Anbaugebietes abzubilden.

2018 ist der erste Jahrgang mit der neuen Klassifizierung – die aktuell 36 klassifizierten Weine tragen auf dem vorderen Etikett den neuen Schriftzug RGG

 

 

 

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