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Die seit 2012 gültige zweite Spitzenkategorie der vierstufigen Klassifikation des VDP. Die Klassifikation ist die Antwort des VDP auf die Terroir und Qualitäts-Debatte in Deutschland (siehe Terroir).

Die Herkunftspyramide des VDP unterscheidet seit 2012 folgende Kategorien:

Die Regionen legen im ersten Schritt ihre Grossen Lagen fest. Diese Bezeichnung ist den großen trockenen Weinen vorbehalten. Für die frucht- und edelsüßen Weine kann die Bezeichnung Erste Lage ausgewiesen werden. Somit entscheidet jede Region über die Drei- oder Vierstufigkeit ihrer Bezeichnungen. Einfachere und mittlere Lagen gehen in Gutsweinen und Ortsweinen auf.

Der VDP hat sich damit zum Ziel gesetzt, das Einweinprinzip bei trockenen Lagenweinen umzusetzen. Die Prädikate sind den rest- und edelsüßen Lagenweinen vorbehalten, für die jede Region Geschmackskorridore festlegt.

Nicht eindeutig abgrenzbar von der Grossen Lage schreibt der VDP über die Erste Lage: Sie „kennzeichnet erstklassige Lagen mit eigenständigem Profil, in denen optimale Wachstumsbedingungen herrschen. Diese Weinberge sind mit ideal passenden Rebsorten bepflanzt. Die Erntemengen sind dort zugunsten der Qualität stark eingeschränkt. Die Historie belegt, dass in VDP. ERSTEN LAGEN® Weine von außergewöhnlicher Güte entstehen.“

In den Details bleibt bei der neuen Klassifikation noch einiges offen. Vor allem die Zuordnung frucht- und edelsüßer Weine zur Grosse Lage oder Erste Lage wird nicht eindeutig geregelt.

Weitere Detailregelungen erarbeiten die jeweiligen VDP Regionalverbände.

 

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