Als Qualitätsoffensive für Terroir geprägte Weine wurde 1984 die Vereinigung Charta Rheingau von rund 50 Weinbau-Betrieben im Rheingau von Berhard Breuer gegründet. Ihr Ziel ist die Pflege des klassischen Rheingauer Rieslings. Die trocken bis halbtrocken ausgebauten Weine dürfen nur aus Riesling gekeltert werden.
Bei den Mitgliedern und der am Terroir orientierten Zielsetzung gab es zunehmend Überschneidungen mit dem VDP Rheingau. So ging Charta im März 1999 im VDP Rheingau auf. Die trocken bis halbtrocken ausgebauten Weine müssen zu 100% aus Riesling aus besten Rheingauer Lagen gekeltert werden.
Die Vorgaben für Charta-Weine sind ein erhöhtes Mostgewicht, maximal 3 g/l Gesamt-Säure, ein begrenzter Anteil an Restzucker und zumindest 0,5 Prozent mehr Alkohol-Gehalt als die Standard-Vorgaben. Die Weine dürfen frühestens 18 Monate nach der Weinlese vermarktet werden. In einer Blindverkostung werden die Weine nochmals von einer Prüfungs-Kommission getestet.
Charta-Weine werden in klassischen braunen Schlegelflaschen abgefüllt. Man an sie an dem charakteristischen romanischen Bogen, der auf der Kapsel und auf dem Rückenetikett erscheinen darf.
Wenn die Rebstöcke einen Maximalertrag von 50 hl/ha liefern und der Wein mindestens zwei Jahre ausgebaut wurde, darf auf dem Etikett der Zusatz „aus klassifizierten ersten Lagen“ erscheinen.
Seit dem Jahrgang 2012 verwenden die Rheingauer Mitglieder im VDP (Verband deutscher Prädikatsweingüter) die vom VDP einheitliche Bezeichnung Großes Gewächs.