Der Begriff steht für ein Qualitätskonzept, das vom Deutschen Weinbauverband, dem Deutschen Weininstitut (DWI) sowie den Gebietsweinwerbungen und allen bedeutenden überregionalen Verbänden getragen wird. Das Selection-Konzept soll eine Entscheidungshilfe für den Weinkauf bieten und steht für trockene Weine gebietstypischer Rebsorten von exzellenter Qualität.
Selection-Weine sollen die trockenen Spitzenweine eines Weingutes repräsentieren. Nicht nur die Weintrauben, auch die Weinberge werden sorgfältig ausgewählt. Die Parzellen sind behördlich registriert und genießen vom Austrieb bis zur Ernte – die in Handarbeit erfolgen muss – die besondere Aufmerksamkeit des Winzers.
Jedes Anbaugebiet hat eine strenge Auswahl klassischer gebietstypischer Rebsorten getroffen, die für die Premiumlinie deutscher Weine zugelassen sind. Ein hohes Mindestmostgewicht und niedriger Ertrag schaffen die Voraussetzung für hohe Qualität.
Weine, die diese Bezeichnung tragen möchten, müssen zudem ihre Eleganz und sortentypischen Aromen im Rahmen einer gesonderten sensorischen Prüfung unter Beweis stellen. Diese Weine kosten ab Weingut meist gegen 10 EUR und darüber.
Selection ist das trockene Pendant zu den edelsüßen Auslesen. Kernpunkte der Qualitätskonzeption „Selection“
Herkunft: Einzellage
Rebsorte: Strenge Auswahl klassischer gebietstypischer Rebsorten
Mindestmostgewicht: Mindestens 90° Oechsle oder auslesegeeignet
Hektarertrag: 60 hl/ha maximal
Weinbauliche Maßnahmen: Handlese
Geschmacksrichtung: Restzuckerhöchstgrenze: max. 9 g/l. Ausnahme für Rebsorte Riesling: International trocken, max. 12 g/l
Qualitätssicherung/Kontrollvorgang: Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen bereits im Weinberg; Anmeldung der Selectionsparzellen bei Behörden bis 1. Mai und Kennzeichnung der Parzellen
Sensorik: Zusätzliche Prüfung auf typische sensorische Merkmale
Etikettierung: Einzellage, Rebsorte, Jahrgang; Angabe „trocken“ nur im Übergangszeitraum; Angabe Selection auch in Alleinstellung möglich
Inverkehrbringen: Frühestens ab 1.9. des auf die Ernte folgenden Jahres
Übergangsregelung: Bis 31.12.2010 für bisherige „rechtmäßige“ Verwender der Bezeichnung „Selection“