Als Messwein wird ausschließlich Weißwein verwendet. Laut „Codex juris Canonici“ muß Meßwein naturbelassen sein. Er darf nicht aufgezuckert werden. Früher wurden süße Weine verwendet, heute meist trockene. Messweine werden alle 5 Jahre vom Bischof überprüft und urkundlich bestätigt.
Messwein
von wein-abc | 23.Jan.2017