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Als Messwein wird ausschließlich Weißwein verwendet. Laut „Codex juris Canonici“ muß Meßwein naturbelassen sein. Er darf nicht aufgezuckert werden. Früher wurden süße Weine verwendet, heute meist trockene. Messweine werden alle 5 Jahre vom Bischof überprüft und urkundlich bestätigt.

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