Führere Bezeichnung für die unterste Qualitätsstufe, gültig bis 2009. Seit der im August 2009 erlassenen EU-Weinmarktverordung ist die korrekte Bezeichnung dieser in Deutschland nun „Deutscher Wein“
- seit 2009 dürfen bei einem Wein dieser Bezeichnung auch der Jahrgang und Rebsorten auf dem Etikett genannt werden
- das natürliche Mindestmostgewicht liegt zwischen 44 und 50 Grad Oechsle
- Mindestalkoholgehalt 8,5 % vol.
- das Traubenmaterial muss aus deutschen Weinbergen stammen
- Anreicherung / Chaptalisierung ist erlaubt
- diese Weine unterliegen nicht der amtlichen Qualitätsweinprüfung
Der gehobene Tafelwein wird seit 1973 nach EU-Recht mit der Zwischen-Kategorie „Landwein“ bezeichnet. Das Lesegut für „Deutsche Landweine“ muss zu 85% aus der auf dem Etikett genannten Region stammen. Im Zuge der im Jahr 2009 erfolgten Neufassung der EU-Weinmarktverordung wurden in Deutschland 26 neue Landweingebiete ausgewiesen.
Siehe Deutscher Landwein
Siehe auch EU-Weingesetz