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Verfahren zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts im Wein. Drei Verfahren sind gebräuchlich: Umkehrosmose, Vakuumverdampfung und Cryoextraktion.

Seit dem 21.06.02 sind Umkehrosmose und Vakuumverdampfung auch bei deutschem Qualitätswein b.A. zugelassen. Die Konzentrierung dient der Erhöhung des natürlichen Alkoholgehaltes.

Nach EU-Recht darf das Ausgangsvolumen um nicht mehr als 20 Prozent reduziert und der natürliche Alkoholgehalt um nicht mehr als zwei Volumenprozente erhöht werden. Die Anwendung eines der beiden Konzentrierungsverfahren schliesst die Anwendung anderer Anreicherungsverfahren aus.

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