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Im 2002 verabschiedeten Klassifikationsstatut des VDP haben sich die Mitgliedsweingüter auf ein dreistufiges Klassifikationssystem geeinigt. Dieses wurde 2012 durch eine vierstufige Klassifikation abgelöst, worin Gutswein und Ortswein jeweils eine eigene Kategorie erhalten.

Die von 2002 bis 2012 gültige VDP Klassifikation basierte auf einem dreistufigen System:

  1. Grosses Gewächs
  2. Klassifizierte Lagenweine
  3. Guts- und Ortweine

Zur Definition der Guts- und Ortsweine schreibt der VDP: „Guts- und Ortsweine bilden die Basis der Prädikatsweingüter. Sie werden entsprechend der Satzung und Qualitätsrichtlinien erzeugt, jedoch ohne Lagenangabe vermarktet.“

Die seit 2012 gültige vierstufige Klassifikation des VDP unterscheidet folgende Kategorien:

 

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